Voraussetzungen

Um sich für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger zu qualifizieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Schulabschluss und Sprachkenntnisse

Schulabschluss auf dem Niveau des Mittleren Abschlusses. Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse findest Sie hier. Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie bis zum Ausbildungsbeginn Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen.

2. Berufserfahrung und sozialpädagogische Tätigkeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, berufliche Vorerfahrungen nachzuweisen:

• Sozialpädagogische oder sozialpflegerische Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich, die auf dem Mittleren Abschluss aufbaut:

• Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent

• Staatlich anerkannte Pflegefachperson

• Berufsausbildung in einem anderen Bereich (DQR4)

Eine abgeschlossene Ausbildung in einem nicht-sozialpädagogischen Berufsfeld. Zusätzlich wird eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung benötigt.

Abgeschlossene Berufsausbildung zum Beispiel:

• Duale Ausbildung (in der Regel 3 Jahre)

• Schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren, aufbauend auf dem Mittleren Abschluss

• Vergleichbare ausländische Ausbildungen

• Fachhochschulreife oder Abitur

Fachhochschulreife im Schwerpunkt Sozialwesen

• Abitur oder Fachhochschulreife (oder ein gleichwertiger Abschluss, auch aus dem Ausland), zusätzlich eine dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerische Einrichtung.

• Berufserfahrung in der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe

• Nachweis von 36 Monaten Vollzeittätigkeit (entsprechend länger bei Teilzeit, mindestens 20 Std./Woche) in sozialpädagogischen oder sozialpflegerische Einrichtungen in Deutschland (z. B. Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Kita, Hort, Schule). Die Anerkennung kann unter bestimmten Bedingungen, etwa einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std., auch auf Teilzeit berücksichtigt werden. Folgende Tätigkeiten können mit entsprechenden Nachweisen bis zu 2 Jahre angerechnet werden:

• Au Pair

• Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst

• Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)

• Kindererziehungszeiten (pauschal 12 Monate, unabhängig von der Anzahl eigener Kinder)

• Ehrenamtliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (maximal 12 Monate, 140 Stunden = 1 Monat)

• Vollzeittätigkeit als Tagespflegeperson

• Nachweis über eine 36-monatige Vollzeittätigkeit (39 Std./Woche) über das Jugendamt (entsprechend länger bei Teilzeit).

• Zusätzlich eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit (entsprechend länger bei Teilzeit, mindestens 20 Std./Woche) in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung.

3. Gesundheitliche Eignung und polizeiliches Führungszeugnis

Per Post erhalten Sie von uns folgende Unterlagen, die Sie zur Beantragung benötigen:

• Das Formblatt "ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung", das Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterschreiben lassen müssen.

• Das Formblatt zur Beantragung des "erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses".

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